| Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe Worum geht es? Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" wird zum 1.1.2002 ein Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt. Das bedeutet, dass der Auftraggeber 15 % seiner Zahlung für die Bauleistung direkt an das Finanzamt des Bauleistenden (Auftragnehmer) abführen muss. Der Bauleistende verrechnet den Steuerabzug mit seiner Steuerschuld. Betroffen ist jeder Unternehmer, der eine Bauleistung erbringt. Wichtig: Der Steuerabzug ist dann nicht vorzunehmen, wenn der Bauleistende seinem Auftraggeber eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Für Handwerksunternehmen wird dies der Regelfall sein. Fairer Wettbewerb am Bau Der Steuerabzug für Bauleistungen soll sicherstellen, dass alle Steuerpflichtigen in der Baubranche ihren steuerlichen Pflichten nachkommen und so unlauterer Wettbewerb abgebaut wird. Ziel ist, die Wettbewerbsgleichheit zwischen in- und ausländischen Unternehmen der Baubranche zu erhöhen. Ab dem 1.1.2002: Wird eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegt (Regelfall) oder der Steuerabzug vorgenommen, so garantiert das Finanzamt die steuerliche Anerkennung der Kosten für die Bauleistung. Wie funktioniert der Steuerabzug? Der Bauleistende erhält entsprechend zunächst nur 85 % des Auftragswertes ausbezahlt. Der 15 %-ige Steuerabzug wird mit seiner Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer laufend verrechnet. Bauleistungen "... sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken dienen" (§ 48 Abs. 1 EStG).
Echtheit
Was hat der Auftraggeber zu beachten?
Was ist die Bemessungsgrundlage für den 15 %-igen Steuerabzug?
Ab welchem Zeitpunkt muss der Steuerabzug vorgenommen werden?
Wann und wohin muss der Steuerabzug überwiesen werden?
Hinweis: Angaben vom Bauleistenden einfordern oder suche unter www.finanzamt.de oder www.bff-online-de Wann kann vom Steuerabzug abgesehen werden?
Achtung Haftung: Ohne Freistellungsbescheinigung haftet der Auftraggeber für einen nicht oder zu niedrig vorgenommenen Steuerabzug. Der Auftraggeber haftet auch, wenn ihm eine Freistellungsbescheinigung vorliegt und er weiß, dass diese unrechtmäßig ist oder er grob fahrlässig hiervon keine Kenntnis hat. Meine Freistellung als PDF-Datei download |
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