Neue Aufgaben des Schornsteinfegers !

Seit dem 25.11.2002 sind die Schornsteinfeger verpflichtet, die Feuerungs-versorgungsleitung zu den Verbrauchern zu prüfen. Er darf diese jedoch nur äußerlich begutachten.

Für die Ölleitungen bestehen kein Problem, da tropfende Leitungen eindeutig sind .

Bei einer Gasleitung kann man bei der äußerlichen Prüfung nur eine Aussage treffen, ob die Leitung Gas verliert.

In den Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI), gibt es die Möglichkeit, eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchzuführen; diese darf jedoch nur von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Hier darf bei einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung eine Leckmenge von bis zu 1Liter / Stunde entstehen, dann gilt die Leitung noch als gebrauchsfähig.

Für diese Prüfung muss die Leitung geöffnet und mit einem bestimmten Druck beaufschlagt werden.

Ein Messgerät ermittelt dann die Verlustrate. Es ist jedoch auch möglich diesen Verlust rechnerisch zu ermitteln. Über das Ergebnis sollte immer ein Protokoll erstellt werden.

Der Schornsteinfeger darf jedoch nicht auf eine vollständige Freilegung der Gasleitung bestehen. Verkleidete Leitungen in Hohlräumen müssen zwar belüftet sein, jedoch sind diese Quer-/Diagonallüftungen mit 2 x 10 cm² völlig ausreichend.

Sie brauchen also keine Revisionsöffnungen in abgehangene Decken oder Rohrverkleidungen zu montieren. Sie sollten die Öffnung für den Gaszähler aber so planen, dass er austauschbar ist, da es hier Eichzeiten gibt, die einzuhalten sind.

Leider hat die Umstellung von Stadtgas auf Erdgas nicht nur Vorteile gehabt. Wir erhalten zwar mit der gleichen Menge jetzt das 2,5-fache an Energie, jedoch hat das trockene Erdgas den Nachteil die alten Gewindeverbindungen aus den Jahren vor 1980 auszutrocknen. Dies hat dann zur Folge, dass diese Verbindungen undicht werden.

Da es in den letzten Jahren immer wieder vorkam, dass bei der Sanierung der Versorgungsleitungen im Strassenland einige Häuser wegen Undichtigkeiten gesperrt werden mussten; deshalb sollten Eigentümer dafür sorgen, dass Prüfabstände eingehalten werden.

Die Vorteile einer geprüften Leitung:

  • Die Betriebssicherheit ist deutlich höher.
  • Das Risiko möglicher Verluste durch Mietminderungen deutlich minimiert.
  • Eine Negativbescheinigung des Schornsteinfegers kann hohe Kosten verursachen.
  • Die Gebäudeversicherung kann sich im Brandfall nicht von einer Haftung befreien.
  • Die Verunsicherung der Gasnutzer sinkt und damit steigt die Wohnqualität.
  • Der Wert der Immobilie bleibt erhalten.


Lassen Sie sich von Ihrem Installateur die Zulassung des Gasversorgers vorlegen.

Dann können Sie sicher sein, dass er in den „Technischen Regeln“ ausreichend unterwiesen wurde.

Firmen mit Spezialisierung können Ihnen auch die Zertifizierung nach "Gas ganz sicher" vorlegen.

Hier geht es hauptsächlich um die Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 624 .

Wobei auch einiges in der TRGI 86/96 ( G 600) darüber steht.

Sollte Ihre Gasleitung jedoch einen Verlust < 1l / Stunde aufweisen, man Ihnen aus technischen Gründen die Leitung nicht gesperrt werden. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die Leitung nicht mehr dicht wird.

Deshalb sollten Sie schnellstmöglich die Erneuerung oder Abdichtung einplanen .


Kontakte : info@kleinert-gas.de
Tel.: 030/ 893 50 17
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