********Gas - ganz sicher Unser Service *********


Welche Arbeiten sind in der Prüfung enthalten ?
  • Die Arbeiten werden mit einem Aushang 14 Tage zuvor angekündigt.
  • Die Leitungen werden soweit möglich in Augenschein genommen.
  • Es wird am Tag der Dichtheitsprüfung festgestellt, ob die einzelnen Wohnungsabsperrungen verschlossen sind.
  • Die Leitungen des Hauses werden soweit möglich in Abschnitten auf Dichtheit geprüft.
  • Es wird für jeden geprüften Leitungsabschnitt ein Protokoll erstellt.
  • Nach der Beendigung der Prüfung werden die Gasleitungen wieder entlüftet und die Geräte in Bertiebgenommen*.

Welche Voraussetzungen sind von den Wohnungsnutzern zu erbringen?

  • Jeder Wohnungsnutzer muss am Tag der Dichtheitsprüfung anwesend sein, bzw. den Zutritt zu seiner Wohnung gewährleisten. Dies ist nur bei Hausprüfungen erforderlich.
  • Absperrungen sowie Gasgeräte müssen zugänglich sein.
  • Sollte die Hauptabsperrung oder Unterabsperrungen des Hauses in Privatkellern liegen muss uns der Zugang gewährt werden.

Welche Voraussetzungen sind vom Verwalter oder Eigentümer des Hauses zu leisten?

  • Wir benötigen eine Liste der Wohnungsnutzer incl. der Telefonnummern.
  • Am Tag der Prüfung sollte ein Entscheidungsträger ansprechbar sein da ev. kurzfristig Klärungen zu treffen sind.

Was geschied bei einer negativen Dichtheitsprüfung?

  1. Der Leitungsteil wird einer Leckmengenprüfung unterzogen, dabei wird die Schwere der Undichtigkeit festgestellt und protokolliert.
  2. Einordnung des/der Messergebnisse in die drei Gebrauchsfähigkeiten von Gasleitungen mit einem Betriebsdruck bis 100 mbar .
    • 1 Geltungsbereich
      • Diese Technische Regel gilt für in Betrieb befindliche, stillgelegte oder außer Betrieb gesetzte Niederdruckleitungen (Leitungsanlagen mit Gewindeverbindungen) im Geltungsbereich des DVGW- Arbeitsblattes G 600, DVGW-TRGl.
    • 2 Gebrauchsfähigkeit
      • 2.1 Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit
        Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt. Eine nachträgliche Abdichtung ist nicht erforderlich, kann aber durchgeführt werden.
      • 2.2 Verminderte Gebrauchsfähigkeit
        Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. In diesem Bereich können die in diesem Arbeitsblatt beschriebenen Methoden zur Wiederherstellung der Dichtheit angewendet werden. Die Wiederherstellung der Dichtheit muss innerhalb von 4 Wochen durchgeführt werden.
      • 2.3 Keine Gebrauchsfähigkeit
        Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die
        Gasleckmenge beim Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Solche Leitungen sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Für die instandgesetzten Leitungsteile und deren Wiederinbetriebnahme gelten die Festlegungen für neuverlegte Leitungen.

  3. Sollte Keine Gebrauchsfähigkeit mehr vorliegen werden die Wohnungsnutzer von der Sperrung der Leitung unterrichtet.
  4. Bei einer Verminderte Gebrauchsfähigkeit der Gasanlage werden die Leitungen wieder mit Gas befüllt und die Geräte entlüftet.
    Die Abdichtung der Leitung kann unterschiedlich erfolgen.