Welche Arbeiten sind in der Prüfung enthalten ?
- Die Arbeiten werden mit einem Aushang 14 Tage zuvor angekündigt.
- Die Leitungen werden soweit möglich in Augenschein genommen.
- Es wird am Tag der Dichtheitsprüfung festgestellt, ob die einzelnen Wohnungsabsperrungen verschlossen sind.
- Die Leitungen des Hauses werden soweit möglich in Abschnitten auf Dichtheit geprüft.
- Es wird für jeden geprüften Leitungsabschnitt ein Protokoll erstellt.
- Nach der Beendigung der Prüfung werden die Gasleitungen wieder entlüftet und die Geräte in Bertiebgenommen*.
Welche Voraussetzungen sind von den Wohnungsnutzern zu erbringen?
- Jeder Wohnungsnutzer muss am Tag der Dichtheitsprüfung anwesend sein, bzw. den Zutritt zu seiner Wohnung gewährleisten. Dies ist nur bei Hausprüfungen erforderlich.
- Absperrungen sowie Gasgeräte müssen zugänglich sein.
- Sollte die Hauptabsperrung oder Unterabsperrungen des Hauses in Privatkellern liegen muss uns der Zugang gewährt werden.
Welche Voraussetzungen sind vom Verwalter oder Eigentümer des Hauses zu leisten?
- Wir benötigen eine Liste der Wohnungsnutzer incl. der Telefonnummern.
- Am Tag der Prüfung sollte ein Entscheidungsträger ansprechbar sein da ev. kurzfristig Klärungen zu treffen sind.
Was geschied bei einer negativen Dichtheitsprüfung?
- Der Leitungsteil wird einer Leckmengenprüfung unterzogen, dabei wird die Schwere der Undichtigkeit festgestellt und protokolliert.
- Einordnung des/der Messergebnisse in die drei Gebrauchsfähigkeiten von Gasleitungen mit einem Betriebsdruck bis 100 mbar .
- 1 Geltungsbereich
- Diese Technische Regel gilt für in Betrieb befindliche, stillgelegte oder außer Betrieb gesetzte Niederdruckleitungen (Leitungsanlagen mit Gewindeverbindungen) im Geltungsbereich des DVGW- Arbeitsblattes G 600, DVGW-TRGl.
- 2 Gebrauchsfähigkeit
- 2.1 Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit
Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt. Eine nachträgliche Abdichtung ist nicht erforderlich, kann aber durchgeführt werden.
- 2.2 Verminderte Gebrauchsfähigkeit
Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. In diesem Bereich können die in diesem Arbeitsblatt beschriebenen Methoden zur Wiederherstellung der Dichtheit angewendet werden. Die Wiederherstellung der Dichtheit muss innerhalb von 4 Wochen durchgeführt werden.
- 2.3 Keine Gebrauchsfähigkeit
Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die
Gasleckmenge beim Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Solche Leitungen sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Für die instandgesetzten Leitungsteile und deren Wiederinbetriebnahme gelten die Festlegungen für neuverlegte Leitungen.
- Sollte Keine Gebrauchsfähigkeit mehr vorliegen werden die Wohnungsnutzer von der Sperrung der Leitung unterrichtet.
- Bei einer Verminderte Gebrauchsfähigkeit der Gasanlage werden die Leitungen wieder mit Gas befüllt und die Geräte entlüftet.
Die Abdichtung der Leitung kann unterschiedlich erfolgen.
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