Wartungsvertrag

für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und andere haustechnische Anlagen

Zwischen

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-nachstehend Auftraggeber genannt-

und der Firma

Frank Kleinert - Gas-Wasser-Installationen, Seesener Str. 51, 10711Berlin

-nachstehend Auftragnehmer genannt-


wird ein Wartungsvertrag für folgende Anlage abgeschlossen:

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(Beschreibung der Anlage, Standort der Anlage)

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind folgende Leistungen:

Wartungsdienst: Störungsdienst: Inspektion: Instandsetzung:

§ 2 Leistungsumfang für den Wartungsdienst

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anlage in Abständen auf Funktion und Zustand zu überprüfen und die Pflegearbeiten auszuführen, die für einen störungsfreien Betrieb erforderlich sind.

2. Werden bei Ausführung des Wartungsdienstes Mängel an der Anlage festgestellt, ist der Auftragnehemer verpflichtet, den Auftraggeber auf diese Mängel hinzuweisen.

3. Bei Durchführung der Wartungsarbeiten sind Reinigungsarbeiten auszuführen: ja / nein

4. Die Überprüfung ist ...... mal jährlich während der betriebsüblichen Arbeitszeiten des Auftragnehmers durchzuführen, wofür folgende Termine vorgesehen sind: .................................................................................................... .

5. Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer jeweils zwei Arbeitstage vor Ausführung der Arbeiten von der beabsichtigten Wartung zu verständigen.

§ 3 Leistungsumfang für die Inspektion

1. Diese beinhaltet die Funktions- und Leistungsprüfung aller Geräte und Anlagenteile mit Erstellung eines Inspektionsberichtes.

2. Werden bei der Inspektion Mängel an der Anlage festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf diese Mängel hinzuweisen.

§ 4 Leistungsumfang für den Störungsdienst

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich - nach Benachrichtigung durch den Auftraggeber - auftretende Störungen an der Anlage zu beseitigen.

2. Werden bei Behebung der Störung weitere Mängel an der Anlage festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf diese Mängel hinzuweisen.




§ 5 Ausführung von Instandsetzungsarbeiten

Ist die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten nach § 1 dieses Vertrages vereinbart, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, festgestellte Mängel zu beseitigen, ohne daß es einer gesonderten Beauftragung bedarf.

§ 6 Vergütung von Wartungsarbeiten und Inspektion

1. Für die nach § 2 und/oder § 3 auszuführenden Leistungen wird eine Jahresvergütung von DM................ (zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer) vereinbart. Die Vergütung ist jeweils fällig am ......................... .

2. Eingeschlossen sind in dieser Vergütung sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten - nicht aber Materialkosten - für die Pflege der zu wartenden Anlagen.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Neufestsetzung der Vergütung nach Absatz 1 zu verlangen, falls sich nach Abschluß dieser Vereinbarung die Tariflöhne des Wartungspersonals ändern.

§ 7 Vergütung für die Beseitigung von Störungen und für Instandsetzungsarbeiten

Die Kosten für die Beseitigung von Störungen nach § 4 und für Instandsetzungsarbeiten nach § 5 dieses Vertrages sind nach den orts- und gewerbeüblichen Verrechnungssätzen vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 8 Haftung

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Anlage selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen; es sei denn, sie beruhen auf Verzug, Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Vertragsdauer

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er kann jedoch von jedem Vertragspartner drei Monate vor Ende jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

§ 10 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages

Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Weitere Vereinbarungen: .............................................................................................................................................................................................................................................................

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.


Datum:.................................................................



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(Auftraggeber) (Auftragnehmer)